Gefahrstoffe am Arbeitsplatz?
Die MAK (maximale Arbeitsplatz Konzentration) wurden abgelöst durch die Abreitsplatzgrenzwerte (AGW). Wir verwenden Draeger Vakuummessinstrumente um zu prüfen, ob am jeweiligen Arbeitsplatz Grenzwerte überschritten sind oder nicht.
Brandschutz
Betriebsbegehungen unter dem Aspekt des Brandschutzes.
Präventive Maßnahmen wie Thermografie – Aufnahmen von elektrischen Anlagen. Hierzu zählen Schaltschränke, Verteilerkästen, Trafostationen.
Insbesondere auch Maschinen in Umgebungs- und Arbeitsbereichen, in denen stärkere Vibrationen vorkommen (z.B. Kompressoren), sind mögliche Brandherde.
Anhand einer Thermografie – Aufnahme können sogenannte “heiße” Stellen sichtbar gemacht werden, an denen eine anormale Temperaturerhöhung stattgefunden hat (z. B. durch Lockerung elektrischer Schraubverbindungen durch Vibration).
Dadurch kann präventiv gegen einen möglichen Brandschaden vorgegangen werden.
Mit unseren hochmodernen Sensorgeräten erfassen wir auch Ihr Raumklima
> Temperatur
> Luftfeuchtigkeit
> Helligkeit
> Frequenz
> Behaglichkeit (Luftgeschwindigkeit)
Arbeitsschutz
Sicherheitsfachkräfte beeinflussen in der Arbeitswelt wichtige Faktoren wie Mitarbeitermotivation, Sicherheit von Arbeitsmitteln und -prozessen, Produktqualität und Reduzierung von Verlustrisiken. Sie tragen dazu bei, dass Arbeitsprozesse störungsfrei ablaufen und damit wirtschaftlich sind. Bei Neuplanungen können sie die Rolle eines „Anwalts“ für gesetzliche und normative Vorgaben, z. B. aus der Arbeitsstättenverordnung übernehmen. Die Effizienz unserer Arbeit in Euro und Cent zu beziffern, ist nicht einfach. Aber es gibt Statistiken: Von 1993 bis 2003 ist die Zahl der meldepflichtigen Unfälle kontinuierlich gesunken. Im Schnitt hat sich jährlich die Anzahl der meldepflichtigen Unfälle um 5,3% reduziert. Die Handwerkskammern geben die Kosten für einen AU – Tag, je nach Gewerk, mit 200 bis 400 Euro an. Eine weitere, für den Arbeitgeber mit Konsequenzen verbundene Entwicklung: Der Paradigmenwechsel, also weg von Detailvorschriften hin zu allgemein formulierten Schutzzielen. Damit steigt die Verantwortung des Unternehmers. Arbeitsschutz ist kein „Pausenfüller“ für die Zeit zwischen dem letzten Meeting und dem wohlverdienten Feierabend. Arbeitsunfälle sind immer mit einem Imageverlust des Unternehmens verbunden. Es gibt eine Studie der BAuA, die den Zusammenhang zwischen hohen Arbeitsschutzstandards und dem betriebswirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens belegen. Solche Standards können also durchaus einen Marketingeffekt haben. Sicherheitsfachkräfte verbessern durch ihr Engagement im Sicherheits- und Gesundheitsschutz das Unternehmensimage:
- Steigende Mitarbeiterzufriedenheit durch gesunde und sichere Arbeitsplätze (diese können wichtige und glaubwürdige Multiplikatoren sein)
- Steigende Produktivität
- Größere Kundenzufriedenheit durch Termintreue sowie Qualitätsprodukte und -dienstleistungen
- Vorteile bei der Kreditvergabe (bei der Ermittlung der Ratingnoten nach Basel II fließen auch qualitative Faktoren wie Arbeits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards ein). Last but not least drei Fragen, die den Zusammenhang zwischen Arbeitssicherheit, Unternehmensimage und betriebswirtschaftlichen Erfolg dokumentieren:
- Welche Meinung hat die Öffentlichkeit über ein Bauunternehmen, auf dessen Großbaustelle Schwerverletzte oder gar Tote zu beklagen sind?
- Wer kauft Produkte, wenn er weiß, dass sie unter menschenverachtenden oder die Umwelt schädigenden Bedingungen entstehen?
- Wie steht ein solches Unternehmen in der veröffentlichten Meinung, also in der Presse dar?
Der Erfolgsfaktor Image ist nicht zu unterschätzen!!
Brandschutz
Themenfelder:
- Beratung in Fragen des baulichen Brandschutzes
- vorbeugender Brandschutz im Rahmen einer Brandschutzbegehung
- Organisation einer Feuerlöschübung nach §22, BGV A1
- Mitgestaltung einer Brandschutzübung mit der örtlichen Feuerwehr
Gesunder Rücken – Referent für rückengerechte Verhältnisprävention
Berufsbedingte Erkrankungen der Wirbelsäule im Hals- und Lendenbereich haben in den letzten 20-30 Jahren deutlich zugenommen. Ursache sind oft falsches Heben und Tragen von z.T. auch zu schweren Lasten.
Das richtige Verhalten bei solchen Arbeiten ist Voraussetzung dafür, um solche Leiden nicht unnötig zu fördern.
Die Ursachen für Rückenbeschwerden sind vielfältig:
> falsche Bewegungsmuster
> einseitige körperliche Beanspruchung
> falsche Ernährung
> Arbeiten unter körperlicher Zwangshaltung
> körperliche Schwerarbeit
> Bewegungsmangel
> Übergewicht
> psych. Belastungen, Stress, Zeitdruck
> persönliches Umfeld (Mobiliar, Gerätschaften etc.)
> ungünstige Arbeitsplatzgestaltung
Wie man Rückenschmerzen vermeidet und vorbeugt, ist in Zeiten von privater Gesundheitsvorsorge ein Thema, das immer mehr Menschen interessiert. Das merken auch Ärzte und Therapeuten, die zunehmend von ihren Patienten um praktische, alltagstaugliche Tipps gebeten werden. Doch ist das Thema “rückengerechtes Umfeld” kaum Bestandteil der ärztlichen oder therapeutischen Weiterbildung.
Um Menschen in Ihrem privaten und beruflichen Umfeld besser und kompetenter beraten zu können, habe ich die Schulung “Von der Verhaltens- zur Verhältnis-prävention” absolviert. Im Rahmen meiner Tätigkeit als Sicherheitsingenieur bin ich u.a. immer wieder mit dem Thema Ergonomie konfrontiert. In der Verhaltensprä-vention geht es um das rückenfreundliche Verhalten und körpergerechte Bewe-gungsabläufe im Alltag. Bei der Verhältnisprävention geht es zudem noch um die Gestaltung des persönlichen Umfeldes.
Denn: Was nützt das beste Verhalten, wenn Möbel, Betten, Schreibtische, Bürostühle, Fahrräder, Polstermöbel etc. ergonomisch nicht sinnvoll und daher rückenschädlich sind?
Als “Referent für rückengerechte Verhältnisprävention” kann ich Sie in diesem Feld beraten.
Lärmschutz
Die Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 wurde Anfang 2007 durch die Lärm- und Vibrationsschutzverordnung abgelöst.
Die wesentlichen Änderungen sind:
- Grundsätzlich gibt die Gefährdungsbeurteilung Auskunft darüber, ob Schutzmaßnahmen zu treffen sind.
- Der Begriff Beurteilungspegel wurde ersetzt durch den Begriff Tages-Lärmexpositionspegel bzw. Wochen-Lärmexpositionspegel.
- Der Begriff Auslösewert wurde neu aufgenommen.
Der untere Auslösewert beträgt 80 dB(A). Ab diesem Wert muss geeigneter Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind anzubieten.
Der obere Auslösewert beträgt 85 dB(A), ab hier besteht Tragepflicht! Zusätzlich müssen solche Arbeitsplätze oder -bereiche als Lärmbereich gekennzeichnet werden. Zusätzlich sind arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen Pflicht.
Mit einer Schädigung des Gehörs muss ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) gerechnet werden.
Hörschäden sind nicht heilbar, deshalb ist es wichtig, dass der Restschallpegel unter dem Gehörschutz am Ohr nicht 80 dB(A) überschreitet!!
Allerdings darf auch keine Überprotektion vorliegen, so dass eine normale Verständigung unter Kollegen noch möglich ist.
Persönliche Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Otoplastiken (individuell angepasster Gehörschutz) sind, was die Trageakzeptanz betrifft, am besten. Vor allen Dingen entsteht nicht das unangenehme Druckgefühl im Ohr. Von den Kosten her betrachtet sind diese Otoplastiken etwa gleich anzusetzen wie die herkömmlichen Gehörschutzstöpsel.
Diese Otoplastiken werden auch seit neuestem von manchen Berufsgenossenschaften (Metall-BG, BG ETF) mit annähernd den Anschaffungskosten bezuschusst. Allerdings muss durch den Betriebsarzt zuvor ein Audiogramm erstellt worden sein, aus dem hervorgeht, dass der Betroffene ein Hörschaden schon hat oder ein Trend erkennbar ist, dass ein solcher in absehbarer Zeit eintreten kann. Unabhängig davon ist das Tragen der Otoplastik aufgrund der hohen Trageakzeptanz sehr zu empfehlen.
Falls doch gewöhnliche Stöpsel verwendet werden, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass diese nur mit sauberen Fingern eingesetzt werden.











